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14. Welche Patientenrechte habe ich in Thailand?

Die thailändische Zahnärztekammer, Dental Council of Thailand, ist zuständig für alle Belange der Zahnärzteschaft, wie Ausbildung, Zulassung, Genehmigung von Praxen, Überwachung der Hygieneverordnung, aber auch der Patientenrechte.

In jeder Praxis müssen folgende Dokumente aushängen: die Zulassungspapiere der Praxis, eine Preisliste der angebotenen Leistungen, ein Auszug der Patientenrechte und das Zulassungsdokument des Zahnarztes; auf diesem ist neben einem Foto auch der Vor- und Nachname sowie die Zulassungsnummer.

Die Berufsordnung der Thailändischen Zahnärztekammer besagt ganz klar, daß ausschließlich zugelassene Zahnärzte Patienten behandeln dürfen. Die zahnärztliche Behandlung umfaßt nicht nur die Behandlung des Patienten sondern auch die Untersuchung, Röntgenuntersuchung, Diagnose, Beratung und den Heil- und Kostenplan.

Für den Fall, daß eine oder mehrere der angeführten Tätigkeiten von einer Person durchgeführt werden, die kein zugelassener Zahnarzt ist, sieht die Berufsordnung empfindliche Geld- und Gefängnisstrafen vor. Bei Verdacht hat jeder Patient das Recht dies bei der Zahnärztekammer anzuzeigen:

Webseite: www.dentalcouncil.or.th Telefonnummer: 02-951 0420- 2

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