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4. Wird meine Versicherung die Behandlung bei Ihnen bezahlen?

Das kommt darauf an ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind und ob Ihr Sachbearbeiter über den entsprechenden Entscheidungsspielraum verfügt.

Daher empfiehlt sich ein persönliches (am Telefon wird man eher abgewiesen) Vorgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung. Wir empfehlen Ihnen, denjenigen der folgenden Textabschnitte, der auf Sie zutrifft, auszudrucken und als Argumentationshilfe zu dem Gespräch mitzunehmen:

» Wir übernehmen für einen Zeitraum von vier Jahren eine Garantie für alle evtl. auftretenden Material- und Verarbeitungsfehler bei den von uns angefertigten Zahnersatz- oder Implantat­arbeiten. Das ist doppelt so lange wie in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

» Alle Arbeiten wurden von oder unter Aufsicht eines deutschen Zahnarztes und eines deutschen Zahntechniker-
meisters mit ausschließlich aus Deutschland importierten Geräten, Instrumenten, Materialien bzw. Implantaten durchgeführt.

Wenn Sie Privatpatient sind,

wird Ihre Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit alle hier entstandenen Kosten erstatten, da sie wesentlich geringer ausfallen, als in Deutschland. In dem Augenblick, wo bei Ihnen eine bestimmte Zahnbehandlung erforderlich ist, ist Ihre Versicherung verpflichtet, Ihnen diese vertragsgemäß zu erstatten.

Sie haben sich im Sinne der Versichertengemeinschaft vorbildlich verhalten und die erforderliche Zahnbehandlung in einer sehr hohen Qualität und zu einem Bruchteil des in Deutschland üblichen Preises durchführen lassen. Damit haben Sie Ihrer Versicherung nicht nur jetzt sondern auch in Zukunft viel Geld gespart, da die hohe Qualität eine entsprechend lange Lebensdauer des Zahnersatzes zur Folge hat.

Die Deutsche Dental Clinic bietet Ihnen eine einmalige Konstellation (Zahnarzt, Techniker und Materialien aus Deutschland, 4 – jährige Garantie in Deutschland).

Das bedeutet für Sie maximale Sicherheit und größtmöglichen Komfort, da Sie für sämtliche Nachsorgetermine und Nachbesserungsarbeiten oder im Falle von Reklamationen jederzeit einen Ansprechpartner in Deutschland haben, wo Sie kostenlos betreut werden. Eine zweite Fernreise, die bei Auslandszahnersatz in solchen Fällen unumgänglich ist und den enormen Preisvorteil gegenüber einer Behandlung in Deutschland rasch schwinden lässt, werden Sie in keinem Fall antreten müssen.

Aufgrund der unüblich langen Garantiezeit und der Tatsache, dass Sie im Falle von Problemen jederzeit einen Ansprechpartner in Deutschland haben, sind Sie zu 100 % abgesichert.

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind,

so sind die Erstattungsleistungen durch das Sozialgesetzbuch V geregelt: Dort steht in §16 Abs. 1: „Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten, …“

Wir vertreten die Ansicht, daß hier ein gewisser Interpretationsspielraum gegeben ist, zumal ein ruhender Anspruch eine Erstattung durch die Kassen grundsätzlich nicht untersagt und auch die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß die Sachbearbeiter der gesetzlichen Kassen über einen gewissen Entscheidungsspielraum verfügen und einer Erstattung durchaus zustimmen können.

Ihre Kasse muß Ihnen Zahnersatz im EU-Ausland wie z.B. Ungarn bezuschussen, obwohl sie dort keine Kontrolle über die Fähigkeiten des Arztes, die Qualität der verwendeten Materialien sowie die Ausstattung seiner Praxis und seines Labors hat. Ebenso gilt dort die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebene Garantiezeit von zwei Jahren nicht. Außerdem dürfte sich dort ein Einfordern von Garantieleistungen durch die Kasse schwierig gestalten.

Obwohl wir in Thailand, also im Nicht-EU–Ausland, arbeiten, bieten wir eine einmalige Konstellation (Zahnarzt, Techniker und Materialien aus Deutschland, 4 – jährige Garantie in Deutschland).

Das bedeutet für Sie maximale Sicherheit und größtmöglichen Komfort, da Sie für sämtliche Nachsorgetermine und Nachbesserungsarbeiten oder im Falle von Reklamationen jederzeit einen Ansprechpartner in Deutschland haben, wo Sie kostenlos betreut werden.

Eine zweite Fernreise, die bei Auslandszahnersatz in solchen Fällen unumgänglich ist und den enormen Preisvorteil gegenüber einer Behandlung in Deutschland rasch schwinden läßt, werden Sie in keinem Fall antreten müssen.

Aufgrund der unüblich langen Garantiezeit und der Tatsache, daß Sie im Falle von Problemen jederzeit einen Ansprechpartner in Deutschland haben, besteht überhaupt kein Risiko. Die Vorteile gegenüber einer Behandlung im EU-Ausland sind offensichtlich. Sprechen Sie mit Ihrer Kasse darüber.