13. Was ist der Unterschied zwischen einer Zahnarzthelferin, einem Zahntechniker und einem Zahnarzt?
Zahnarzthelferin oder besser ZFA (zahnmedizinische Fachangestellte) ist ein Lehrberuf, der nach dem Real- oder Hauptschulabschluß in 3 Ausbildungsjahren erlernt wird.
Das Berufsbild umfaßt in der Regel, die Assistenz am Behandlungsstuhl, aber auch Pflege und Wartung der Instrumente und Geräte der Zahnarztpraxis oder sogar Abrechnung der zahnärztlichen Tätigkeit. Die Lehre umfaßt zwar eine medizinische Grundausbildung, dennoch dürfen Zahnarzthelferinnen selber den Patienten weder untersuchen noch beraten, geschweige denn behandeln.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist in den westlichen Industrienationen der Beruf der Prophylaxehelferin entstanden, die nach entsprechender Fortbildung, Reinigungsmaßnamen an den Zähnen vornehmen darf, allerdings nur unter Aufsicht eines zugelassenen Zahnarztes.
Beim Zahntechniker handelt es sich ebenfalls um einen Ausbildungsberuf, der nach dem Real- oder Hauptschulabschluß in 3,5 Ausbildungsjahren erlernt wird. Das Berufsbild umfaßt im Wesentlichen das Herstellen von Zahnersatz, also Kronen, Brücken, Prothesen, etc. in einem zahntechnischen Labor.
Der Lehre der Zahntechnikers umfaßt keine medizinische oder zahnmedizinische Ausbildung und somit darf ein Zahntechniker Patienten weder untersuchen noch beraten, geschweige denn behandeln.
Wichtig: Anfang des letzten Jahrhunderts konnten sich Zahntechniker über eine 6-jährige Zusatzausbildung zum Dentisten fortbilden und somit auch Patienten eingeschränkt behandeln. Sie erhielten aber keine Approbation, konnten nicht promovieren und wurden von den echten Zahnärzten als „Schmalspurmediziner“ bezeichnet.
Diese Zusatzausbildung wurde 1952 abgeschafft. Heute gibt es keine Dentisten mehr.
Der Zahnarzt mußte ein Universitätsstudium absolvieren. Zuvor mußte er die Schule bis zum Oberstufe besuchen und über eine entsprechend gute Abiturnote einen Studienplatz erlangen. Das Studium beinhaltet eine allgemeinmedizinische und zahnmedizinische Ausbildung und umfaßt sämtliche zahnmedizinische Fachbereiche, wie Chirurgie, Füllungstherapie, Wurzelkanalbehandlungen, Parodontologie, Prothetik, etc..
Zudem ist der Zahnarzt gesetzlich verpflichtet, sein Fachwissen über Fortbildungen an den aktuellen Stand der Zahnheilkunde anzupassen. Sowohl die Untersuchung als auch die Beratung und Behandlung von Patienten dürfen ausschließlich nur von Zahnärzten vorgenommen werden!