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8. Meine Versicherung hat eine Auslandsbehandlung abgelehnt. Können Sie meine Behandlung nicht über Ihre deutsche Praxis abrechnen?

Diese Anfrage erhielten wir bereits öfter und erstaunlicherweise stammte sie in den meisten Fällen noch nicht einmal von dem Patienten selber, sondern von dem Sachbearbeiter seiner Krankenversicherung(!)

Dazu möchten wir folgendes feststellen:

Eine in Deutschland durchgeführte Behandlung muss nach geltendem Recht auch in Deutschland abgerechnet werden; das Gleiche gilt natürlich auch für Thailand. Von dem Gewinn werden die Steuern abgeführt, die in der Bundesrepublik wesentlich höher ausfallen als in Thailand, was einer der Gründe für unsere extrem günstigen Preise ist. Würden wir eine Behandlung in Thailand durchführen aber in Deutschland abrechnen, würden wir damit in zwei Staaten gleichzeitig gegen Gesetze verstoßen!

(Abgesehen davon müssten wir Ihnen auch wesentlich höhere Beträge in Rechnung stellen, da aufgrund der höheren Steuern in Deutschland die gesamte Preiskalkulation nicht mehr stimmen würde.)

Wir, die Deutsche Dental Clinic und die Praxis Dr. Ramin Yachkaschi, sind seriöse Unternehmen, die unabhängig voneinander arbeiten. Die Kooperation besteht lediglich in dem Austausch von wissenschaftlichen Informationen, der Koordination von Patiententerminen sowie einer gegenseitigen kollegialen Übernahme von Voruntersuchungen, Garantieleistungen oder Nachsorgeterminen.

Gelegentlich kann es für bestimmte Patienten von Vorteil sein, dass bestimmte Vorbehandlungen in der einen Praxis durchgeführt werden und die Weiterbehandlung anschließend in der anderen Praxis erfolgt. In solchen Fällen rechnet jede Praxis unabhängig voneinander die erbrachten Leistungen mit dem Patienten bzw. seiner Versicherung ab.

Leistungen in einem Land zu erbringen, sie jedoch in einem anderen Land zu berechnen, ist gesetzeswidrig und wird von uns kategorisch und ausnahmslos abgelehnt!
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis!

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