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8. Meine Versicherung hat eine Auslandsbehandlung abgelehnt. Können Sie meine Behandlung nicht über eine Ihrer deutschen Partnerpraxen abrechnen?

Diese Anfrage erhalten wir gelegentlich.

Dazu möchten wir folgendes klarstellen:

Eine in Deutschland durchgeführte Behandlung muss nach geltendem Recht auch in Deutschland abgerechnet werden; das Gleiche gilt natürlich auch für Thailand. Vom Gewinn werden die Steuern abgeführt, die in der Bundesrepublik wesentlich höher ausfallen als in Thailand, was einer der Gründe für unsere günstigen Preise ist. Würden wir eine Behandlung in einem Land durchführen aber in dem anderen Land abrechnen, würden wir damit in zwei Staaten gleichzeitig gegen Gesetze verstoßen!

(Abgesehen davon müssten wir Ihnen auch wesentlich höhere Beträge in Rechnung stellen, da aufgrund der höheren Steuern in Deutschland die gesamte Preiskalkulation nicht mehr stimmen würde.)

Daher:

Leistungen in einem Land zu erbringen, sie jedoch in einem anderen Land zu berechnen, ist gesetzeswidrig und wird von uns kategorisch und ausnahmslos abgelehnt!
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis!

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